Stärkere Rechte betagter Mieter bei Eigenbedarfskündigung

Vermietungsexperte Matthias Heißner begrüßt das Urteil des Berliner Landgerichts. Betroffene Senioren können nun aufatmen.

Berlin/Stuttgart. Das Landgericht Berlin hat mit einem aktuellen Urteil den Schutz älterer Mieter gestärkt, die an ihrem Wohnort verwurzelt sind. Vermieter dürfen ihnen jetzt nicht mehr ausschließlich wegen Eigenbedarf kündigen. Stattdessen müssen jetzt erhebliche persönliche oder wirtschaftliche Nachteile für den Vermieter bestehen, wenn das Mietverhältnis erfolgreich aufgekündigt werden soll, urteilte das Gericht. Außerdem haben ältere Mieter auch dann einen Anspruch auf Fortsetzung des Mietverhältnisses, wenn bei ihnen keine erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen. Der Bonitätsprüfer Mietercheck.de in Stuttgart begrüßt das Urteil mit der Konsequenz: Stärkere Rechte betagter Mieter bei Eigenbedarfskündigung.

Die Geschichte: Eine Vermieterin hatte ihrer heute 89-jährigen Mieterin und ihrem Ehemann im Jahr 2015 wegen Eigenbedarf gekündigt. Vor Gericht scheiterte sie damit mehrfach und legte immer wieder Berufung ein. Zum Schluss übergab der Bundesgerichtshof den Fall zurück an das Landgericht Berlin. Das kam dann zu folgendem Urteil: Das Mietverhältnis der zum Urteilszeitpunkt bereits verwitweten Mieterin besteht fort. Die Begründung: Die 89-Jährige befände sich zum Zeitpunkt des Wohnungsverlustes in einem hohen Lebensalter und sei zudem aufgrund des langjährigen Mietverhältnisses tief am Wohnort verwurzelt.

Die Folgen eines Wohnungsverlustes seien für die Mieterin schwerwiegend und verletzen sie in ihren Grundrechten, die u.a. in Artikel 1 des Grundgesetzes geregelt sind. Das Interesse der klagenden Eigentümerin habe in diesem Fall hinter den Rechten der Mieter zurückzustehen, so das Gericht.

Vermietungsexperte Matthias Heißner, Mitbegründer und Geschäftsführer des Bonitätsprüfers Mietercheck.de, begrüßt das Urteil des Berliner Landgerichts. „Es darf nicht sein, dass alte Menschen nur aufgrund von wirtschaftlichen Interessen aus ihrem zu Hause gerissen werden“, so der Geschäftsführer. „Sie schaffen es oft nicht so einfach wie etwa Studenten, sich an eine neue Wohnsituation anzupassen.“ Die Chance, eine private Existenz wiederaufzubauen, sei für betagte Menschen nur schwer realisierbar. „Durch dieses Urteil werden viele ältere Mieter jetzt ruhiger schlafen“, ist sich Heißner sicher.

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